Sicher & Sorglos

[Aktualiserung: 01. November 2021]

 

Wir freuen uns sehr, wenn wir unsere Gäste wieder bei uns begrüßen dürfen. Bei aller Vorfreude behalten wir stets die Sicherheit, den Schutz und das Wohlbefinden unserer Gäste und Mitarbeiter im Blick.

 

Gerne möchten wir Sie bezüglich der aktuellen Informationen und Maßnahmen auf dem Laufenden halten. Damit Sie Ihren wohlverdienten Urlaub planen können, haben wir umfassende Vorkehrungen für Sie und Ihren Schutz getroffen.

Aktuelle Maßnahmen - Alles auf einen Blick

 

Trotz neuer Rahmenbedingungen dürfen wir Ihnen eines versprechen: Unser Hotel bleibt Ihr Kraftplatz, in dem die Liebe in jedem Detail steckt. Es bleibt Ihr Urlaubszuhause, an dem die herzliche Atmosphäre das Ankommen noch einmal schöner macht.


Das Herburgers MOHREN ist der Ort für Ihren mit ABSTAND schönsten Urlaub.

Stufen-Plan auf 5 Phasen erweitert

 

Stufe 1:
Derzeitiger Stand

 

Stufe 2:

Ab 7 Tage nachdem 300 Intensiv-Betten belegt sind, entspricht einer Auslastung von 15%

 

Stufe 3:

Belegung von 20% bzw. 400 Betten. (Neu: Ohne 7-Tages-Nachlauf)

 

NEU: Stufe 4:

Belegung von 25% bzw. 500 Betten (ohne 7-Tages-Nachlauf). Überall dort, wo die 2,5-G-Regel galt, gilt dann die 2G-Regel (Restaurants, Freizeitbetriebe, Sportstätten, Kultur, körpernahe Dienstleister etc.). Ausnahme: Am Arbeitsplatz gilt 2,5-G-Regel. Damit gibt es auch weiterhin keine Einschränkungen für geimpfte oder genesene Personen

 

NEU: Stufe 5:

Belegung von 30% bzw. 600 Betten (ohne 7-Tages-Nachlauf). Ab diesem Zeitpunkt gelten Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte, d.h. ein Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs wird nur noch aufgrund weniger Ausnahmegründe wie Arbeit, täglicher Bedarf, enge Bezugsperson etc. erlaubt sein. Geimpfte und genesene Personen bleiben auch von dieser Stufe unberührt.

An- und AbreiseAn- und Abreise

Verordnung für Winterregeln ist fertig

 

„Unser Motto ist ‚Strenge Regeln, sicherer Winter‘ – nach diesem Grundsatz haben wir gemeinsam die Winterregeln für eine sichere und erfolgreiche Saison erarbeitet. Es war höchste Zeit, dass diese Verordnung des Gesundheitsministeriums kommt, denn die Branche braucht Planungssicherheit“, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.


Hier eine kompakte Zusammenfassung der Winterregeln für die einzelnen Bereiche:

Gastronomie und Beherbergung (3-G-Regel)
  • Stufe 1 gilt seit 15. September, wonach wie bislang die 3-G-Regelung gilt. Aber: Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden.
  • Ab Stufe 2 sind für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) nicht mehr zulässig.
  • Sollte Stufe 3 in Kraft treten, sind jegliche Arten der Antigen-Tests als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig.
  • Zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen wird Testprogramm „Sichere Gastfreundschaft“ verlängert (PCR Tests 1xWoche).
Nachtgastronomie und Après-Ski (2,5-G-Regel)
  • Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie.
  • In der aktuellen Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (2,5-G-Regel) vorweisen.
  • Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2-G-Regel (geimpfte und genesene Besucher erhalten Zutritt – Wegfall von Testungen) eigeführt.
  • Auch Gemeinden sollen künftig strengere Maßnahmen wie reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden verabschieden können.
Seilbahnen (3-G-Regel)
  • Stufe 1-3: Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sessellifte) sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen.
 Ab Saisonstart 15. November 2021 Einführung der 3-G-Regel: 
  • 3G-Nachweis soll beim Ticketverkauf kontrolliert werden
  • Erfolgt die Ticketausgabe durch Dritte (Reisebüros, Hotel, Gruppenveranstalter, Schulen, etc.), entspricht der Betreiber seiner Kontrollpflicht, wenn er sicherstellt, dass die Kontrolle durch den Dritten bei der Ausgabestelle erfolgt.
  • Bei Mehrtages- und Saisonkarten erfolgt eine Freischaltung der Skikarten nur für den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises
  • Wurden Mehrtages- und Saisonkarten bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung verkauft, ist die Kontrollpflicht jedenfalls erfüllt, wenn etwa die Karte gesperrt und der 3G-Nachweis im Zuge der erneuten Freischaltung kontrolliert wird
  • Zur Beförderungspflicht bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen wird auf das Rundschreiben der obersten Seilbahnbehörde verwiesen
Advent- und Weihnachtsmärkte
  • Die gute Nachricht ist: Weihnachtsmärkte werden heuer stattfinden können!
  • Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis.
  • Auch hier sollen die Kontrollpflichten nicht überspannt werden.
  • Die Pflicht des für den Gelegenheitsmarkt Verantwortlichen zur 3G-Kontrolle ist erfüllt, wenn diese anlässlich einer Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals erfolgt.
  • Bänderausgabe statt einer Einzäunung ist nun als Option eingeführt. D.h.: Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals
  • Stichprobenartige Kontrollen sind vorgesehen.
    • Bei Mehrtages- und Saisonkarten erfolgt eine Freischaltung der Skikarten nur für den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises
    • Wurden Mehrtages- und Saisonkarten bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung verkauft, ist die Kontrollpflicht jedenfalls erfüllt, wenn etwa die Karte gesperrt und der 3G-Nachweis im Zuge der erneuten Freischaltung kontrolliert wird
    • Zur Beförderungspflicht bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen wird auf das Rundschreiben der obersten Seilbahnbehörde verwiesen

Verhalten für Gäste in Beherbergungsbetrieben


  1. Zu haushaltsfremden Personen bei Möglichkeit Abstand von 2 Metern einhalten.
  2. FFP2-Maske in allgemein zugänglichen Bereichen des Beherbergungsbetriebs. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr oder Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.
  3. Im Vorfeld nach Möglichkeit reservieren. Stausituationen bei der Rezeption und im Restaurant vermeiden.
  4. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
  5. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten. Ohne Aufforderung 2G-Nachweis bereithalten.
  6. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
  7. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
  8. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
  9. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  10. Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen.


Verhalten für Gäste in Gastronomiebetrieben


  1. 2G-Nachweis (Impfung, Genesung) beim Betreten vorweisen und für die Dauer des Aufenthalts bereithalten.
  2. FFP2-Maske in geschlossenen Räumen tragen (ausgenommen am Verabreichungsplatz).
  3. Konsumation nur sitzend am Verabreichungsplatz (ausgenommen im Freien bei Imbiss- und Gastronomieständen auch im Stehen am Verabreichungsplatz).
  4. Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren. 
  5. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
  6. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
  7. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
  8. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
  9. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
  10. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  11. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.